AGB

Geschäftsbedingungen Kursanmeldung

1. Geltungsbereich
Anmeldungen haben schriftlich (per Post oder Mail) zu erfolgen und werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang gegenüber entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, im nachfolgenden Teilnehmer genannt.

2. Anmeldungen
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Mit dem Absenden der Online Anmeldung, als auch durch das Versenden der schriftlichen Anmeldungen werden automatisch die folgenden AGBs akzeptiert. Jede eingegangene Anmeldung per Mail und auch postalisch ist verbindlich. Du erhältst auf dem Postwege eine Anmeldebestätigung, die auch gleichzeitig Deine Rechnung ist.

 

3. Stornierungen & Umbuchungen
Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% berechnet. Bei Absage bis zum 10. Tag vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 % berechnet. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Gebühr zu entrichten. Sollte die Gebühr bis zu dem Zeitpunkt der Stornierung noch nicht überwiesen worden sein, hat der Veranstalter dennoch das Recht auf den fälligen Betrag und wird dieses in Anspruch nehmen. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit vom Teilnehmer benannt werden. Eine Teilauszahlung oder Erstattung eines Teilbetrages bei Nichtbeendigung des Kurses ist nicht möglich.

 

4. Annullierung
Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht den geplanten Kurs zu annullieren. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Gebühren zurück. Eine Umbuchung ist hier kostenfrei möglich.

 

5. Gerichtsstand, Wirksamkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Recklinghausen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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